Es gilt der Grundsatz der „Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung
in der gymnasiale Oberstufe“ (APOGOST): Jede Schülerin/jeder Schüler muss in der
gymnasialen Oberstufe (neben weiteren Belegungsverpflichtungen) entweder 2
Fremdsprachen oder 2 Naturwissenschaften durchgehend belegen.
Es gilt: Wer in Jahrgang 6 eine 2. Fremdsprache (d.h. Französisch oder Latein) wählt,
hält sich alle Möglichkeiten für die Schullaufbahn offen, denn er/sie hat am Ende von
Jahrgang 10 die Voraussetzung „2. Fremdsprache“ für den Besuch der gymnasialen
Oberstufe erfüllt. D.h.
er/sie kann bei durchgehend guten Leistungen die Jahrgangsstufe 11 überspringen
und das Abitur bereits nach 12 Schuljahren ablegen (kein Muss).
Wichtig: Wer Latein gewählt hat und zusätzlich zur Berechtigung des Besuchs
der gymnasialen Oberstufe den Abschluss des Latinums erhalten möchte,
muss das Fach Latein auch im 11. Jahrgang belegen.
er/sie hat freie Wahl in Bezug auf die geforderte Schwerpunktsetzung in
der Oberstufe: 2 Fremdsprachen oder 2 Naturwissenschaften.
Wichtig: Diese Möglichkeiten gelten nur bei Beginn ab 6, ein späterer Beginn der
Fremdsprache zieht – wie im Folgenden erläutert - Wahleinschränkungen in Bezug
auf die gymnasiale Oberstufe nach sich.
Wer in Jahrgang 8 die 2. Fremdsprache wählt, muss diese bis zum Ende von Jahrgang
11 fortführen, um die Voraussetzung „2. Fremdsprache“ für die gymnasiale Oberstufe
zu erfüllen. D.h.
er/sie muss die Jahrgangsstufe 11 durchlaufen und wird somit 13 Schuljahre
bis zum Abitur brauchen,
die Belegung von 2 Naturwissenschaften in der gymnasialen Oberstufe wird
damit nicht unmöglich, aber erschwert, da in Jahrgang 11 zusätzlich zu den
Naturwissenschaften auch noch die 2. Fremdsprache belegt werden muss.
(Außerdem werden damit auch Wahlmöglichkeiten für weitere Fächer wie
Gesellschaftswissenschaften eingeschränkt).
Wichtig: Je nach personeller Situation wird in Jahrgang 8 entweder Spanisch
oder andernfalls Französisch angeboten.
Wer erst in der gymnasialen Oberstufe die 2. Fremdsprache belegt, muss diese
bis zum Ende von Jahrgang 13 fortführen, d.h.
er/sie wird auf jeden Fall 13 Schuljahre bis zum Abitur brauchen,
dies bedeutet im Regelfall auch, dass der Schwerpunkt bei 2 Fremdsprachen gesetzt
werden muss (denn andernfalls müsste diese Fremdsprache (4-stündig) zusätzlich
zu den gewählten Naturwissenschaften geführt werden, weitere Wahlmöglichkeiten
wären stark beschränkt …).
Hier gilt zurzeit folgende Regelung:
Aus personellen Gründen bleibt die Fremdsprache Spanisch den Schülerinnen und
Schülern vorbehalten, die bereits in der Sekundarstufe I eine 2. Fremdsprache
(Französisch, ggf. auch Latein) belegt haben und nun eine dritte Fremdsprache
wählen möchten.
Den Schülerinnen und Schülern, die noch die Bedingung „2. Fremdsprache“ für die
gymnasiale Oberstufe erfüllen müssen, kann aus personellen Gründen zurzeit nur
Französisch (als neu einsetzende Fremdsprache ab Jahrgang 11) angeboten werden.
Neue Italienisch-AG seit Februar 2012
Text: Britta Ernst
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